Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten

Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben einen wichtigen volkswirtschaftlichen Einfluss auf die Region. Aus diesem Grund ist es von Bedeutung, das Weiterbildungsengagement dieser Unternehmen anzuregen und zu fördern. Dazu gehört neben der Unterstützung bei der Bildung von Netzwerken und verlässlichen Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auch die Möglichkeit zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Förderung dieser Qualifizierungen, um so die Zukunftsfähigkeit der einzelnen Unternehmen zu stärken.

Aktuelle Förderrichtlinie zur Qualifizierung von Beschäftigten

Häufig gestellte Fragen zur Förderung

Handlungshilfen zur Förderrichtlinie
Wichtige Informationen zur Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen, Hinweise und Hilfen zum elektronischen Antrag, Antragsunterlagen und Kalkulationshilfen. Die Förderberatung der Investitionsbank bietet eine kostenfreie Hotline an: 0800/56 007 57.

 

Für Unternehmen: Termine an den Hochschulen

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Neues aus den Transferzentren
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